Finanzanalyse – Der Gesundheitscheck für Ihr Unternehmen
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Online Buchführung gemäß § 6 StBerG
Auch wer seine berufliche Selbständigkeit im kleinen Rahmen mit wenig finanziellem Aufwand und eventuell von zu Hause aus startet, sollte einen Businessplan erstellen. Dabei unterschätzen viele Gründerinnen und Gründer den Informations- und Lernbedarf, den sie auch bei der Vorbereitung einer Kleingründung haben. Dazu zählen vor allem unternehmerische Pflichten wie Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau oder Kapitalbedarfsplanung sowie ein grundlegendes kaufmännisches Know-how. Dass ihr Businessplan auf festen Füßen steht, müssen Empfänger einer Förderung durch die Arbeitsagentur in ihrem Businessplan deutlich machen. Denn nur dann erhalten sie eine positive fachliche Stellungnahme, die Voraussetzung ist für die Antragsbewilligung der Fördergelder.
Der Besuch eines Existenzgründungsseminars sowie die Vertiefung bestimmter Sachverhalte, z.B. anhand von Broschüren und Internetinformationen, sind darum ein absolutes Muss. Wer Förderungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nimmt, muss wissen, dass Arbeitsagenturen keine Existenzgründungsberatungen durchführen.
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können von der Agentur für Arbeit eine Einzelcoaching-Maßnahme zur Existenzgründung beantragen. In der Regel findet diese Maßnahme als Hybrid-Einzelcoaching für Existenzgründer statt. Das Coaching wird in hybrider Form durchgeführt. Das heißt, dass Coaching kann in Form einer Online-Beratung (z.B. Zoom) oder als Präsenztermin durchgeführt. Für Existenzgründer fallen keine Kosten an. Diese werden von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter durch die Ausgabe eines sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) übernommen. Nähere Informationen über dieses Thema erhalten Sie hier!
Viele Kleingründer starten, vor allem auch aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit heraus, ohne „festen Boden unter den Füßen“. Sie hoffen, dass ihre Geschäftsidee funktioniert, sind sich aber nicht sicher. Dabei gibt es durchaus Mittel und Wege zu erfahren, ob eine Geschäftsidee auf dem Markt ankommt und sich damit ausreichend Geld verdienen lässt.
Stelle fest, wie der Markt für Deine Geschäftsidee aussieht. Wer interessiert sich z.B. für Dein Angebot? Spreche potenzielle Kunden an.
Um herauszufinden, wie hoch Dein Umsatz sein wird, solltest Du alle infrage kommenden Anlaufstellen kontaktieren: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufs- und Branchenverbände, Oberfinanzdirektion, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Statistisches Bundesamt und Statistische Landesämter. Dort erhältst Du Erfahrungswerte und Branchenvergleichszahlen. Darüber hinaus solltest Du aber auch unbedingt eigene Zahlen und Daten ermitteln.
Viele Kleingründerinnen und Kleingründer (z.B. Gründer aus der Arbeitslosigkeit) verfügen nicht über das nötige „Handwerkszeug“, um ihre Geschäftsidee zu entwickeln, zu vermarkten, kaufmännisch zu denken usw. Ganz wichtig ist es daher für sie, Know-how-Lücken zu identifizieren und diese durch Weiterbildung, Coaching oder auch Kooperation mit Partnern zu schließen.
Kleingründungen und vor allem Nebenerwerbsgründungen werden aufgrund des geringen Darlehensvolumens von der „Hausbank“ nicht im Unternehmenskundenbereich, sondern im Privatkundenbereich betreut. Folge: Ein Kreditantrag wird – anders als die Konzepte, für die Gründer z.B. eine öffentliche Förderung beantragen – oftmals zu wenig unternehmensbezogen geprüft. Darum: Kontakte mich. Gemeinsam besprechen wir Dein Vorhaben und ich zeige Dir, wie Du Schritt für Schritt vorgehen kannst.
Viele Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten von Kreditinstituten keinen Kleinkredit, insbesondere auch keine öffentlichen Förderdarlehen. • Erster Grund: ein zu geringes Kreditvolumen im Verhältnis zum Aufwand für die Bank. • Zweiter Grund: fehlende Sicherheiten, die in aller Regel auch bei Förderkrediten verlangt werden. . • Dazu kommt: Wenn keine öffentliche Förderung, sondern nur ein „normaler“ Bankkredit infrage kommt, erwarten die Banken eine 100-prozentige Besicherung der Kreditsumme. Die können Gründerinnen und Gründer meist nicht leisten. Mögliche Alternative ist eine Gründungsfinanzierung durch Mikrokredite oder den KfW-Gründerkredit StartGeld.
Das Geschäftsfeld „kleiner Firmenkredit“ ist bei Kreditinstituten oft gering ausgeprägt. Folge: Es gibt hier nicht immer eindeutige Zuständigkeiten. Daher sollten Gründerinnen und Gründer sich eine „Hausbank“ suchen, die über spezielle Firmenkundenbetreuer, noch besser: Gründungsberater oder sogar Existenzgründungscenter verfügt.
Wenn Du eine Nebenerwerbs- oder Kleingründung planst, solltest Du … • gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen suchen, das möglichst geringe laufende Kosten (z.B. Miete) und Investitionen (z.B. Büroausstattung) erfordert. Halte die Kosten so niedrig wie möglich. • prüfen, ob Du mit dieser Geschäftsidee Dein Unternehmen auch tatsächlich stundenweise betreiben kannst. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies z.B. nicht realistisch. • überlegen, welche Geschäftsideen auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen, z.B. vom Schreibbüro zum Sekretariatsservice für Unternehmen oder vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café.
Wenn Du noch angestellt bist … regelt u.a. Dein Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Du neben Deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbständig tätig sein darfst. In manchen Fällen muss Dein Arbeitgeber zustimmen. Lasse Dich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dazu beraten. Achte auf alle Fälle darauf, dass Deine Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Deines Arbeitsgebers steht.
Wenn Du arbeitslos bist … kann Dein Arbeitslosengeld nur gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Deiner Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Sollte Deine Arbeitszeit 15 Stunden oder mehr betragen, giltst Du nicht mehr als arbeitslos und erhältst kein Arbeitslosengeld mehr von der Agentur für Arbeit. Erreichst Du also die 15 Stunden-Grenze, solltest Du Dich über die Gründerförderung der Bundesagentur für Arbeit informieren (für ALG I = Gründungszuschuss, für ALG II = Einstiegsgeld).
Quelle: BMWI – PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR
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